Pressemitteilung
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) trägt eine Reihe der Neuregelungen mit, die der Regierungsentwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorsieht. Damit wird dieses wichtige Gesetz für die kommunale Ebene modernisiert. Das hat der kommunale Spitzenverband bei der heutigen Anhörung vor dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages deutlich gemacht. So werden die neuen Regelungen zur Einführung landeseinheitlicher Kostensätze für die Berechnung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr und die Einführung einer Einsatzkostenbeteiligung durch den Freistaat im Zusammenhang mit Großschadensereignissen und Großeinsätzen der Feuerwehr, die das sächsische Brandschutzrecht bisher nicht kannte, ausdrücklich befürwortet.
Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu:
„Großschadensereignisse sind Flächenbrände wie in der Dübener Heide oder in der Sächsischen Schweiz, die eine große Anzahl von Menschen oder hohe Sachwerte gefährden und deren Bekämpfung die örtlichen Feuerwehren sowohl kräftemäßig als auch finanziell überfordern. Wichtig ist es daher, dass die Verordnung für die Zuweisungen des Freistaates für Großschadensereignisse und Großeinsätzen der Feuerwehr parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorgelegt und zeitgleich mit dem neuen Gesetz in Kraft tritt. Denn die Kommunen brauchen bereits vor dem Einsatz Klarheit, dass Großschadensereignisse und Großeinsätze der Feuerwehr sie nicht finanziell überfordern. Die Rechtsverordnung sollte daher im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden erlassen werden und muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen beachten. Keine Kommune darf durch Großschadensereignisse über Gebühr belastet werden.“
Nachbesserungsbedarf besteht nach Auffassung des kommunalen Spitzenverbandes beim Ausgleich der durch das Gesetz den Kommunen entstehenden Mehrkosten (Konnexitätsprinzip). Mehrkosten entstehen beispielsweise durch die Integration der Kriseninterventionsteams in die Katastrophenschutzstrukturen, was die Aufstellung neuer Katastrophenschutzeinheiten bei den Kreisfreien Städten und Landkreisen erforderlich macht. Darüber hinaus setzen sich die Städte und Gemeinden für eine Kostenbeteiligung der Eigentümer, Besitzer oder Betreiber ein, wenn Einsätze der Feuerwehr auf kampfmittelbelasteten Flächen ehemaliger militärischer Liegenschaften oder im Nationalpark Sächsische Schweiz stattfinden.
„Einige der großen Waldbrände haben gezeigt, dass aufgrund der Belastung mit Kampfmitteln oder wegen der topografischen Gegebenheiten die kommunalen Feuerwehren ohne Hinzuziehung von teurer Spezialtechnik nicht in der Lage sind, diese Brände zu löschen. An solchen Kosten sollten Eigentümer, Besitzer oder Betreiber der betroffenen Flächen beteiligt werden“,
so Woitscheck.
Kontakt:
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