Nr. 16/23

Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG): Überzogene Standards bremsen Ausbau von Grundschulen aus

Pressemitteilung

Überzogene energetische Anforderungen des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) an Baumaßnahmen bremsen den Ausbau von Grundschulen und Horten in Sachsen aus. Damit können 137 Millionen Euro an Bundesmitteln für Investitionen in Grund- und Förderschulen sowie Horte im Moment nicht an die Schulträger im Freistaat Sachsen weitergegeben werden. Nach Auffassung des SMEKUL sollen in der sächsischen Förderrichtlinie zur Weitergabe der Bundesmittel energetische Anforderungen an die Baumaßnahmen aufgenommen werden, die deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Wegen der vom SMEKUL erhobenen Forderungen konnte die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) zur Umsetzung des Programmes erarbeitete Förderrichtlinie noch nicht von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedet werden. Für die kommunalen Schul- und Hortträger ist dieses Vorgehen völlig unverständlich. Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG kritisiert:

„Die Projekte sind auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen und der bereits bekannten Förderbedingungen längst geplant. Zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz würden umfangreiche Neuplanungen erfordern, die Zeit und Geld kosten. Die Zielsetzung des Bundes, die Qualität von Grundschulen und Horten zu verbessern, würde damit nicht nur verzögert, sondern auch erheblich gefährdet. Wir sind entsetzt über die grüne Praxisferne und Ignoranz, die teure energetische Anforderungen über die Qualitätsverbesserung im Bereich der schulischen Bildung setzt.“

 

Sachsens Kommunen verweisen auch auf den Koalitionsvertrag. Die Koalition in Sachsen hat sich darauf verständigt, Förderverfahren zu vereinfachen und bei Bundesmitteln landesrechtliche Anforderungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die aktuellen Forderungen des grün geführten SMEKUL stehen dazu im Widerspruch. Für die Kommunen ist das nicht akzeptabel, wie Woitscheck deutlich macht:

„Größere Baumaßnahmen in Schulen und Horten sind ohnehin schon sehr komplex und können in der Regel nur in den Sommerferien umgesetzt werden. Werden die nachträglichen Anforderungen des SMEKUL in der Richtlinie umgesetzt, gefährdet das nicht nur die Verbesserung von Bildung und Betreuung der jüngsten Schülerinnen und Schüler. Es steht am Ende auch zu befürchten, dass Bundesmittel in Sachsen nicht rechtzeitig abgerufen werden können.“

Hintergrund

Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschüler ab 2026 stellt der Bund Mittel für Investitionen in Grund- und Förderschulen sowie Horte zur Verfügung. Ziel des Bundes ist es, damit Schul- und Hortplätze zu schaffen bzw. zu erhalten und damit deren Qualität zu verbessern.

Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen stehen bereits seit Inkrafttreten des Ganztagsfinanzhilfegesetzes im Oktober 2021 fest. Für Sachsen stehen dafür ca. 137 Mio. Euro bereit, die bis Ende 2027 umgesetzt werden müssen. Ein erster Entwurf der sächsischen Förderrichtlinie wurde bereits im Oktober 2022 bekannt und war Grundlage für die Planungen der Schul- und Hortträger. Nachdem die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern im Mai 2023 unterzeichnet wurde, hätte die Förderrichtlinie noch vor den Sommerferien beschlossen werden können.

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