Nr.  11/24

Sächsische Kommunen erwarten 35%ige Beteiligung am „Sachsenschatz“

Pressemitteilung

Die kommunalen Landesverbände in Sachsen, der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) erwarten vom Freistaat Sachsen, dass er sie mit 35 % an dem gerade veräußerten „Bitcoin-Sachsenschatz“ beteiligt.

 

Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche verwies darauf, dass sich sowohl der Freistaat Sachsen als auch die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise in einer sehr prekären Finanzsituation befinden:

Trotz der vereinbarten Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 werden viele kommunale Haushalte in den nächsten beiden Jahren nicht ausgeglichen werden können. Die Erlöse aus der Veräußerung des sog. Bitcon-Sachsenschatzes sind eine Chance, die strukturell unterfinanzierten Haushalte von Land und Kommunen auszugleichen und dringend benötigte Investitionen auf den Weg zu bringen. Es ist gute Tradition im Freistaat und teilweise auch gesetzlich abgesichert, dass Freistaat und Kommunen sich gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Diese Grundsätze sollten auch auf die  2,64 Mrd. Euro angewandt werden, die der Freistaat bei der Verwertung der sichergestellten Bitcoins erlöst hat“,

sagte Wendsche heute in Dresden.

 

Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Landrat Henry Graichen, ergänzte:


„In den kürzlich erfolgten Finanzverhandlungen sind wir gemeinsam mit dem Freistaat zu der Auffassung gelangt, dass es für die Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation struktureller Lösungen bedarf. Die Bitcoin-Erlöse des Freistaates können hierfür eine finanzielle Grundlage bieten.“

Hintergrund:

Im Rahmen von staatsanwaltlichen Ermittlungen zum illegalen Streamingportal movie2k.to hat sich ein Beschuldigter Anfang 2024 bereit erklärt, fast 50.000 Bitcoins an eine vom Bundeskriminalamt (BKA) zur Verfügung gestellte sog. Wallet zu übertragen. Über diese Wallet hat das BKA nach Aufschlüsselung des Datendienstes „Arkam“, offenbar auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, inzwischen sämtliche Bitcoins veräußert. Der Erlös fließt dem jeweiligen Land zu, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat, insoweit also dem Freistaat Sachsen. Eine Verwertung vorläufig sichergestellter Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse ist möglich, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Einziehung der sichergestellten Vermögenswerte herbeigeführt wurde oder wenn der Betroffene wirksam auf die Vermögenswerte verzichtet hat (SMJusDEG vom 21. Juni 2024 zu LT-Drs. 7/16544).

 

Die Kommunen führen rund 63 % ihrer zusätzlichen Steuereinnahmen an den Freistaat ab (über den sog. Gleichmäßigkeitsgrundsatz), was gerade für den kommenden Finanzausgleich 2025/2026 eine große Belastung darstellt. Andererseits beteiligt der Freistaat die sächsischen Kommunen seit vielen Jahren mit rund 35 % an seinen Einnahmen bzw. wendet einen entsprechenden Teil seiner Ausgaben für die kommunale Ebene auf (sog. Kommunalzuweisungsquote). In der aktuellen Legislaturperiode des Sächsischen Landtages beträgt die abgerechnete Kommunalzuweisungsquote durchschnittlich mehr als 35 %.

 

Kommualzuweisungsquote nach Haushaltsrechnung des Freistaates Sachsen in Prozent:

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