Nr. 12/24

Sachsens Städte und Gemeinden richten ihre Erwartungen an die Regierung des neuen Sächsischen Landtages

Teil 1 – Neustart kommunaler Selbstverwaltung durch kommunales Freiheitsgesetz realisieren

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat nach Beschlussfassung seines Landesvorstandes hohe Erwartungen an die Regierung des am 1. September 2024 zu wählenden Sächsischen Landtages. Diese Erwartungen werden in mehreren Teilen veröffentlicht. Im Mittelpunkt der ersten Veröffentlichung stehen die Forderung nach einem Neustart kommunaler Selbstverwaltung durch ein kommunales Freiheitsgesetz sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen.

 

„Die neue Regierung wird angesichts prekärer Finanzen und fehlender Fachkräfte gar nicht umhinkommen, die öffentliche Verwaltung in Sachsen auf den Prüfstand zu stellen. Wir brauchen eine radikale Schlankheitskur, um fit für die Zukunft zu werden. Dazu zählt aus unserer Sicht, dass wir eine Aufgabenkritik und ein Standardscreening durchführen und die Ergebnisse in ein kommunales Freiheitsgesetz überführen. Mehr kommunale Selbstverwaltung und weniger Staat, das muss die Richtschnur sein“,


forderte SSG-Präsident Bert Wendsche dazu heute in Dresden.

 

Vorschriften, die die kommunale Selbstverwaltung einschränken, müssen kritisch geprüft und möglichst abgeschafft werden. Überflüssige Berichtspflichten oder Pflichtbestellungen von Beauftragten müssen künftig wegfallen, so der kommunale Landesverband.

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen sagte Wendsche:


„Wir brauchen in Sachsen gesunde Unternehmen und gut bezahlte Jobs. Das Geschaffene kann sich vielerorts sehen lassen. Für mehr Wachstum müssen wir aber noch eine Schippe drauflegen. Politik und Unternehmen haben in uns Unterstützer, um den Wirtschaftsstandort Sachsen stärker zu machen, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen und Bürokratie abzubauen.“

 

Die weiteren Erwartungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages an die Regierung des 8. Sächsischen Landtages werden in mehreren Teilen bis Anfang August 2024 veröffentlicht.


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