Pressemitteilung
Nachdem bereits zur Jahresmitte 2024 das Defizit in den kommunalen Haushalten auf rund 640 Mio. Euro gestiegen war, hat sich die Haushaltsschieflage der sächsischen Kommunen mit der aktuellen Kassenstatistik zum 30. September 2024 noch einmal dramatisch verschärft. Das Defizit der sächsischen Kommunen beträgt nach neun Monaten seit Beginn des Jahres 2024 bereits mehr als eine Milliarde Euro (-1,07 Mrd. Euro in den kommunalen Kernhaushalten). In den Kreisfreien Städten beträgt das Haushaltsloch rund 520 Mio. Euro, im kreisangehörigen Raum sind es knapp 500 Mio. Euro (kreisangehörige Gemeinden: -225 Mio. Euro, Landkreise: - 270 Mio. Euro). Auch die laufende Verwaltungstätigkeit, die jahrzehntelang Überschüsse erwirtschaftet hat, damit Investitionen ermöglicht werden können, ist inzwischen defizitär (knapp -400 Mio. Euro).
Die kommunalen Haushalte befinden sich jetzt in einem Ausnahmezustand. De facto – inflationsbereinigt – wachsen die Steuereinnahmen nicht mehr. So ist die Gewerbsteuer im III. Quartal 2024 erstmals seit vier Jahren gegenüber dem Vorjahresquartal wieder zurückgegangen. Die Ausgaben steigen demgegenüber weiter sprunghaft an. Das Wachstum bei den Personalauszahlungen liegt gegenüber 2023 bei 7,6 Prozent, die sozialen Leistungen sind um fast 17 Prozent gestiegen.
„So kann es nicht weitergehen!“
sagte der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Oberbürgermeister Bert Wendsche.
„Wir benötigen jetzt entschiedene Schritte: Erstens muss sich der Freistaat zum FAG-Verhandlungsergebnis vom Sommer bekennen und die von ihm selbst kommunizierten Schlüsselmassen im Finanzausgleich festschreiben. Zweitens erwarten wir von Koalition und Opposition Vernunft und finanzpolitische Verantwortung. Das heißt Verzicht auf soziale Wohltaten und Standardsteigerungen wie elternbeitragsfreies Vorschuljahr oder Kita-Moratorium, um die Haushaltsschieflagen von Land und Kommunen nicht noch weiter zu verschlimmern. Drittens: Sofortige Einsetzung einer Kommission unter kommunaler Beteiligung, die Vorschläge für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau, Beschleunigung von Verfahren und Investitionsprojekten unterbreitet. Viertens: Enge Einbindung der kommunalen Ebene über einen Konsultationsmechanismus in die Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesse."
Im Hinblick auf die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Jahr 2025 ergänzte Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG:
„Wir rufen die Tarifvertragsparteien bei ihren Anfang 2025 beginnenden Tarifverhandlungen zum Maßhalten auf. Die extreme finanzielle Ausnahmesituation der Kommunen muss beim Tarifabschluss berücksichtigt werden.“
Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |