Nr. 09/24

Einigung: Finanzministerium und kommunale Verbände legen Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich 2025/26 fest

Pressemitteilung

Auf gemeinsame Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 haben sich der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, und die Präsidenten des Sächsischen Landkreistages (SLKT) sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) verständigt. Der Einigung waren in der vergangenen Woche intensive Gespräche vorangegangen.

 

Die Präsidenten der kommunalen Landesverbände, Landrat Henry Graichen (SLKT) und Oberbürgermeister Bert Wendsche (SSG), betonten die Notwendigkeit, die Belastungen in den Blick zu nehmen, die aus der Wahrnehmung der Kreis- und Sozialaufgaben entstehen. Es besteht zudem Einvernehmen aller Beteiligten darin, dass die aktuellen Herausforderungen nicht allein innerhalb der bestehenden Systematik des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes und nicht unabhängig von der Aufstellung des Landeshaushaltes 2025/26 aufgelöst werden können. Diese seien vielmehr dauerhaft und strukturell zu lösen. Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Landesebene sowie bei der Erstellung des Regierungsentwurfs für das Sächsische Finanzausgleichsgesetz im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushaltes 2025/2026 müsse hierauf besonderes Augenmerk gelegt werden.

 

Das Eckpunktepapier sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Der Abrechnungsbetrag aus dem Finanzausgleich des Jahres 2023 sowie der vorläufige Abrechnungsbetrag des Jahres 2024 werden den Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bzw. 75 Millionen Euro gestundet. Dabei handelt es sich um Vorbelastungen der Kommunen, da sich die rechnerische Finanzausgleichsmasse in der tatsächlichen Entwicklung gegenüber der geplanten Größe verringert hatte.
  • Für die kreisangehörigen Gemeinden wird aus dem Ausgleichsstock des kommunalen Finanzausgleichs für die Jahre 2025 und 2026 eine Investitionspauschale im Umfang von insgesamt 82 Mio. Euro bereitgestellt.
  • Die Landkreise und Kreisfreien Städten erhalten für 2025 und 2026 jeweils insgesamt 162,5 Millionen Euro vorrangig zur Unterstützung bei deren Sozialausgabenlasten. Auf die Landkreise entfallen dabei 125 Millionen Euro und auf die Kreisfreien Städte 37,5 Millionen Euro jährlich.

 

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Der regelbasierte kommunale Finanzausgleich und die Gleichmäßigkeitsgrundsätze stehen für Berechenbarkeit und ein faires Miteinander von Land und kommunaler Familie. Gleichwohl unterliegt dieses System einer ständigen kritischen Würdigung und Anpassung. Am Ende langer und konstruktiver Gespräche haben wir uns auf gemeinsame Eckpunkte für 2025 und 2026 verständigt. Ich bin sehr froh, dass sich alle Verhandlungsteilnehmer nicht haben vom öffentlichen Druck der vergangenen Tage anstecken lassen – dies beweist Handlungsfähigkeit trotz so manchem Wahlkampfmanöver. Ich bin überzeugt, dass es auf dieser Basis gelingen wird, die aktuellen Herausforderungen im Gleichlauf mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/26 zu einer guten Lösung zu bringen.“

 

Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Landrat Henry Graichen betont, „dass es sich bei dem vorliegenden Ergebnis angesichts der auflaufenden Defizite in den Kreishaushalten nur um eine Überbrückungshilfe für die Landkreise in den kommenden beiden Haushaltsjahren handeln kann. Notwendig ist in einem weiteren Schritt einedauerhafte strukturelle finanzielle Entlastung der Kreisebene für die stetig steigenden Sozialkosten. Wir haben die dringende Erwartung, dass der neue Landtag und die neue Staatsregierung die Sicherung der finanziellen Stabilität der kommunalen Ebene als eine zentrale Aufgabenstellung angehen.“

 

Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Bert Wendsche konstatiert: „Nach schwierigen Verhandlungen liegt ein Ergebnis vor, das den Kommunen die Aufstellung von Haushalten für die Jahre 2025/26 zwar ermöglicht, aber dennoch vielerorts zu Defiziten führen wird.  Es gibt keinerlei Spielraum für neue Soziallasten oder Standarderhöhungen. Die Kommunen sind finanziell am Limit. Für einen nachhaltig tragfähigen Ausweg muss konsequent gelten: Vorfahrt für Wirtschaft und Wertschöpfung und Stopp für Bürokratie und neue Standarderhöhungen!“


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