Nr. 2/25

SSG kritisiert Entwürfe der Staatsregierung zur Haushaltsgesetzgebung

Pressemitteilung

Die heute in erster Lesung des Sächsischen Landtages von der Staatsregierung vorgestellten Gesetzentwürfe zum Staatshaushalt 2025/2026, dem Kommunalen Finanzausgleich und dem Haushaltsbegleitgesetz hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sehr kritisch kommentiert.

 

Das Sächsische Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich (FAG 2025/2026) wird der SSG erstmals seit vielen Jahren nicht mehr mittragen. 


Die Staatsregierung und die kommunalen Landesverbände haben bereits im Sommer 2024 eine Vereinbarung über die wichtigsten Zuweisungen des Landes an die Kommunen abgeschlossen. Diese sind ohne unsere Zustimmung infolge der Oktober-Steuerschätzung noch einmal gekürzt worden. Weitere Abreden sind nicht eingehalten worden“, 


stellte der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Bert Wendsche, fest.

 

Angesichts des riesigen Haushaltslochs in den kommunalen Kassen am Jahresende 2024 (-682 Mio. Euro) – dem größten Defizit seit Jahrzehnten – ist absehbar, dass die drastische Kürzung der Investitionszuweisungen an die Kommunen im Staatshaushalt 2025/2026 zu einem weitgehenden Baustopp in den Städten und Gemeinden führen wird. Die staatlichen Mittel für den investiven Straßenbau und Brandschutz gehen ebenfalls stark zurück, im Schulhausbau und im Bereich der Kindertagesstätten werden de facto nur noch bereits begonnene Vorhaben abfinanziert. 


Wir fordern eine Neuaufteilung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, eine kurzfristige Aufstockung der Investitionszuweisungen im Entwurf des Staatshaushaltes durch das Land und die Beseitigung der strukturellen Defizite der Sozialleistungsträger“, 


machte Bert Wendsche deutlich.

 

Mit Blick auf das neue Sondervermögen des Bundes zur Infrastruktur, über das der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen in den kommenden Jahren voraussichtlich bis zu 5 Mrd. Euro erhalten werden, fordert der SSG den Großteil der Mittel für die Kommunen ein. Die öffentliche Infrastruktur im Freistaat Sachsen befindet sich überwiegend in kommunaler Trägerschaft. 


Die Kommunen sind der größte Auftraggeber der öffentlichen Hand. Aufgrund der nicht ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen ist die kommunale Infrastruktur in den letzten Jahren auf Verschleiß gefahren worden. Das hat der Brückeneinsturz in Dresden sichtbar gemacht. Die Kommunen reklamieren daher den ganz überwiegenden Teil der Bundesmittel für sich. Angesichts des dringend notwendigen Bürokratieabbaus müssen diese Mittel aber in einem einfachen und transparenten Verfahren an die kommunale Ebene ausgereicht werden. In Sachsen haben wir in den vergangenen Jahren bei der Weiterleitung von Bundesmitteln gute Erfahrungen mit Budgets und Maßnahmeplanverfahren gemacht. Darauf können wir aufbauen“, 


sagte Wendsche heute in Dresden.

 

Der SSG kündigte bereits an, im Rahmen der Anhörungen zu den Haushaltsgesetzen seine Positionen weiter zu untersetzen.


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