Nr. 3/25

Sachsens Kommunen lehnen Schlichterspruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes ab: Erwartete Mehrkosten des Tarifabschlusses verschärfen desaströse Lage der Kommunal­haushalte weiter

Pressemitteilung

Die sächsischen Kommunen tragen den Vorschlag der Schlichtungs­kommission zu einer Beilegung des Tarifstreits im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen nicht mit. Nach Schätzungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) wird die Umsetzung des Schlichterspruches bis Ende 2027 allein in den Kernhaushalten der Städte, Gemeinden und Landkreise zu Mehrkosten von rund 640 Mio. Euro führen.

 

„Das Wasser steht uns schon jetzt bis zum Hals. Bei einem Rekorddefizit von rund 682 Millionen Euro im Jahr 2024 passt dieser Tarifabschluss nicht in die Zeit. Sinkenden Einnahmen stehen Kostensteigerungen in fast allen Bereichen gegenüber. 2024 haben die Kommunen bereits Steigerungen von 14 % bei den Sozialausgaben und rund 8 % bei den Personalausgaben verbucht“,

so Woitscheck weiter.

 

„Wir haben erwartet, dass in dieser extrem schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Kommunen mit Augenmaß verhandelt wird. In so einer Situation müsste nicht weniger, sondern mehr gearbeitet werden. Zusätzliche freie Tage tragen zur weiteren Arbeitsverdichtung bei. Das ist nicht der richtige Weg“,

ist Woitscheck persönlich überzeugt.

 

„Für Sachsens Kommunen stellt sich einmal mehr die Frage, ob die Verhandlungsgemeinschaft mit dem Bund Sinn macht. Während die Kommunen die Mehrkosten des Tarifabschlusses weitgehend selbst tragen müssen, kann der Bund seine Mehrausgaben durch seinen Anteil von 42,5 % am zusätzlichen Einkommenssteueraufkommen kompensieren. Das erklärt das aus unserer Sicht erneut große Entgegenkommen der Bundesinnenministerin“,

so Woitscheck weiter.

 

 

Die sächsischen Städte und Gemeinden müssen nun nach Annahme des Schlichterspruches durch den Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände Wege finden, die Finanzierungslücken durch die stark steigenden Personalausgaben in ihren Haushalten zu schließen.

 

„Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Es wird zu schmerzlichen Einschnitten für alle Einwohnerinnen und Einwohner kommen. Dabei geht es nicht mehr um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“. Zur Deckung von Finanzlücken werden voraussichtlich Pflichtaufgaben nicht mehr wie gewohnt wahrgenommen werden können, Investitionen und freiwillige Leistungen gestrichen oder der ÖPNV eingeschränkt. Auch die Erhöhung von Steuern und Gebühren wird auf die Tagesordnung kommen genau wie vielerorts die Aufnahme von Kassenkrediten“

resümiert Woitscheck.


Hintergrundinformationen:


Die Schlichter im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommen (TVöD) haben eine zweistufige Erhöhung der Einkommen der Beschäftigten vorgeschlagen: Eine Erhöhung der Einkommen der Beschäftigten um zunächst 3 % ab 1. April 2025 (mind. 110 Euro) und weitere 2,8 % ab 1. Mai 2026.


Neben der Entgeltanpassung sieht der Vorschlag weitere Einzelheiten vor. Die Laufzeit soll 27 Monate betragen. Ab 2026 ist zudem eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgesehen. Gleichzeitig sollen Beschäftigte außerhalb von Kliniken und Pflegeheimen die Möglichkeit bekommen, Teile davon in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 sollen sie dem Schlichtervorschlag zufolge einen weiteren Urlaubstag bekommen. Ab 2026 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Darüber hinaus empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.


Kontakt:

Keine Ergebnisse gefunden.

Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme:

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft.

Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegen­über der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungs­austausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de