Pressemitteilung
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat sich vor der Sachverständigenanhörung am 16. April 2025 im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages zum Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 geäußert.
Besonders problematisch sieht der SSG die Ausgestaltung des „Sachsenfonds-Gesetzes“. Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Bert Wendsche, sagte dazu heute in Dresden:
„Die Haushaltslage der sächsischen Kommunen ist desolat. Der Freistaat hat die aus Landesmitteln finanzierten kommunalen Investprogramme im Entwurf des Staatshaushaltes drastisch reduziert. Der Teil der Bundesmittel aus dem neuen Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen, der für Länder und Kommunen vorgesehen ist, muss daher vor allem an die sächsischen Kommunen gehen. Das Ganze ist unbürokratisch in einem Budgetverfahren auf kommunaler Ebene zu organisieren. Mit dem „Brückenprogramm und den Maßnahmeplanverfahren“ haben wir dazu im Freistaat bereits eine erfolgreiche Blaupause geschaffen. Darauf kann aufgebaut werden.“
Der Entwurf sieht allerdings vor, dass sämtliche Finanzmittel, die der Bund dem Land und seinen Kommunen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stellt, direkt in den „Sachsenfonds“ gehen. In den nächsten 12 Jahren werden das bis zu 5 Mrd. Euro sein. Die Mittel sollen nur für strategisch bedeutsame Investitionsvorhaben verwendet werden, insbesondere solche mit einem Investitionsvolumen von mehr als 10 Mio. Euro, die nicht in den üblichen Finanzplanungszeitraum (5 Jahre) eingeordnet werden können. Damit werden insbesondere kleine und mittelgroße Kommunen von den Bundesmitteln ausgeschlossen.
Kritik äußerte der SSG auch zur Berechnung der Mehrbelastungsausgleiche im Rahmen der Übertragung neuer Aufgaben und der Schaffung zusätzlicher kostenintensiver Standards.
So setzt die verfassungsrechtlich geforderte Ausgleichsberechnung für die Wärmeplanung auf Kostenerhebungen von 2018/2019 auf.
„Das war lange vor Corona, gefühlt in einem anderen Zeitalter. Angesichts der hohen Inflation und der Tarifsteigerungen der letzten Jahre hat das mit der Wirklichkeit im Jahr 2025 nicht mehr viel zu tun“,
sagte Wendsche.
Der Mehrbelastungsausgleich für die Verbesserung der Betreuungssituation in den Vorschuljahrgängen der Kindergärten legt zwar aktuelle Personalkosten zugrunde aber eine Dynamisierung der Kita-Pauschale des Landes soll weiterhin nicht erfolgen. Damit werden Kommunen und Eltern mit den hohen Sach- und Personalkostensteigerungen alleingelassen. Standarderhöhungen ohne Dynamisierung der Landespauschale zur Finanzierung der aktuell geltenden Standards darf es nicht geben. Der SSG lehnt den Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Kindertagesbetreuung daher ab.
Der SSG weist aber auch auf positive Ansätze im Haushaltsbegleitgesetz hin. Dem Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz kann der SSG ebenso zustimmen wie der Verlängerung des Verwendungszeitraumes für die kommunalen Energie- und Klimabudgets. Schließlich begrüßt der SSG, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) angesichts der sich schnell verschlechternden Finanzsituation vieler Kommunen die Möglichkeit erhält, Ausnahmen und Befreiungen der Kommunen von haushaltsrechtlichen Vorschriften zu erlassen, bis Bund und Land die Finanzsituation der Kommunen wieder verbessern.
Hintergrund
Im Haushaltsbegleitgesetz werden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Staatshaushalt 2025/2026 inhaltliche Änderungen mit in der Regel fiskalischen Auswirkungen in einer Reihe von Landesgesetzen geregelt. Da die einzelnen Gesetze nicht miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen müssen, wird das Haushaltsbegleitgesetz als Artikelgesetz ausgestaltet. Regelmäßig ist auch die kommunale Ebene von mehreren Artikeln eines Haushaltsbegleitgesetzes inhaltlich und fiskalisch betroffen.
Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |