Pressemitteilung
Das Präsidium des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) fordert anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Staatshaushaltes 2025/2026 im Sächsischen Landtag höhere Kommunalzuweisungen ein.
Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des SSG, sagte dazu heute in Dresden:
„Der Anteil der Kommunalzuweisungen am sächsischen Staatshaushalt muss in den kommenden beiden Jahren deutlich gestärkt werden. Immer weniger Kommunen können ihre Haushalte noch ausgleichen. Die Kreisfreien Städte und Landkreise werden von der Entwicklung der Sozialausgaben erdrückt und die finanziellen Nöte der kreisangehörigen Gemeinden werden durch steigende Personal- und Sachkosten sowie Kreisumlagenerhöhungen immer größer.“
Während der Kommunalanteil am Staatshaushalt in den Jahren 2020 bis 2024 durchschnittlich bei über 35 Prozent lag, sieht der aktuelle Entwurf für 2025 und 2026 lediglich noch einen Kommunalanteil von durchschnittlich 33 Prozent vor. Bei einem jährlichen Gesamthaushalt des Freistaates von rund 25 Mrd. Euro fehlen den Kommunen damit rund 500 Mio. Euro jährlich für die laufende Verwaltung und Investitionen. Dieses Defizit wirkt sich insbesondere auf die kommunalen Investitionsprogramme aus. Der Freistaat finanziert fast nur noch Fördermittelzusagen und Bewilligungen aus den Vorjahren ab. Neue Vorhaben aus Landesmitteln werden so gut wie nicht mehr gefördert. In der Brandschutzförderung hält der Freistaat sich inzwischen nicht mehr an die eigenen gesetzlichen Vorgaben, die die Förderhöhe mindestens auf das Niveau seiner Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer festschreiben. Im Jahr 2026 fehlen erstmals 8 Mio. Euro, um die Vorgaben des „Blaulichtgesetzes“ zu erfüllen.
„Das kann auf keinen Fall so bleiben!“,
machte Wendsche deutlich.
„Wir erwarten, dass der Freistaat seine eigenen Gesetze respektiert und die investive Brandschutzförderung wieder deutlich aufstockt.“
Stärkere Unterstützung benötigen die Kommunen – unabhängig von den für 2026 erwarteten zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen – auch im Schulhaus- und Kitabau sowie den Investitionszuweisungen für den kommunalen Straßenbau. Der Präsident erinnerte das Land in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte muss der Freistaat wieder verstärkt bei der Weitergabe seiner Wohngeldentlastung unterstützen. Hier verlieren die sächsischen Kommunen jährlich Zuweisungen des Landes in dreistelliger Millionenhöhe. Die Erweiterung des Kreises der Wohngeldberechtigten durch den Bund, der die Länder im Bundesrat mehrheitlich zugestimmt haben, hat tatsächlich nur die Kommunen getroffen. Obwohl das Land eigentlich die Hälfte des Wohngeldes mitfinanziert, sind die finanziellen Lasten allein bei den Kommunen verblieben. Das hängt mit einem Ausgleichsmechanismus zusammen, der den Kommunen im Rahmen der Hartz-Reformen 2004 zugesagt wurde. Durch die Wohngeldreform entwickelt sich diese bisherige kommunale Entlastung in dreistelliger Millionenhöhe jetzt in schnellen Schritten gegen Null.
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Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |