Nr. 8/25

Gemeinsame Pressemitteilung -
Kommunale Spitzenverbände, Handwerk und
Arbeitgeber sprechen sich gegen Einführung
eines gesetzlichen Bildungsurlaubs aus

Pressemitteilung

Sachsens kommunale Spitzenverbände, die Landeshandwerksorganisation und die Arbeitgeberverbände sind sich einig: Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Angesichts aktueller wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und finanzieller Herausforderungen sprechen sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag, der Sächsische Handwerkstag sowie die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft gegen die Einführung eines gesetzlichen Bildungsurlaubs im Freistaat aus.

Selbst die Staatsregierung kommt zum Schluss: „Sachsen ist beim Thema Weiterbildung gut aufgestellt.“ (Pressemitteilung vom 15. April 2024). Die Weiterbildungsquote liegt mit 61 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt – ein Erfolg, der ohne gesetzlichen Freistellungsanspruch erreicht wurde.

Aktuell kämpft Sachsen mit stagnierendem Wachstum, steigenden Insolvenzzahlen und zunehmendem Fachkräftemangel – insbesondere im Handwerk und Mittelstand sowie bei kommunalen Arbeitgebern.  Ein zusätzlicher gesetzlicher Freistellungsanspruch würde private und öffentliche Arbeitgeber gleichermaßen belasten. Zudem zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern deutlich: Gesetzlicher Bildungsurlaub wird von nur einem sehr kleinen Teil der Beschäftigten genutzt, verursacht aber hohen bürokratischen Aufwand.

Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags: „Wir erleben eine völlig ungesunde Inflation der freien Tage. Die bis zu vier zusätzlichen freien Tage (ein Tag zusätzlicher Urlaub und bis zu drei Tage durch Umwandlungsmöglichkeit Jahressonderzahlung) nach dem jüngsten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst werden den Urlaubsanspruch der Beschäftigten bis 2027 auf bis zu 34 Tage erhöhen. Mit drei oder sogar fünf zusätzlichen Tagen Bildungsurlaub sind wir dann schon bei sieben oder neun zusätzlichen freien Tagen. Damit kämen unsere Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche auf mehr als sieben bis fast acht Wochen Urlaub im Jahr. Allen Beteiligten muss klar sein, dass das auf eingeschränkte Öffnungszeiten von Rathäusern, längere Wartezeiten auf Entscheidungen der Verwaltungen oder eingeschränkte Betreuungszeiten in Kitas hinausläuft. Als Dienstleister für unsere Einwohner und Unternehmen lehnen wir diese Entwicklung ab.“

Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistags: „Die Kommunen haben großes Interesse an einer regelmäßigen fachbezogenen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Deshalb stellen sie seit Jahren verlässlich entsprechend ihrer Haushaltslage große Beträge für die Weiterbildung zur Verfügung. Dieser Etat wird von den Beschäftigten gut genutzt. Die staatlichen und kommunalen Fortbildungsstätten decken diesen Bedarf gut ab. Einen bis zu fünftägigen Bildungsurlaub halten wir deshalb für verzichtbar. Zudem ist uns nicht ganz klar, wie weitere fünftägige Abwesenheiten von Kollegen im Team abgefedert werden sollen. Die Arbeit verteilt sich dann auf weniger Schultern. Mit der weiteren Reduzierung der Arbeitszeit verstärken wir den Mangel an Arbeitskräften.“

Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstags: „Die im Handwerkstag organisierten Innungs- und Fachverbände sind gegen die Einführung eines gesetzlich verankerten Bildungsurlaubs in Sachsen. Für das Gros der Arbeitgeber im Handwerk, die zumeist weniger als zehn Beschäftigte haben, sind solche Gesetzesauflagen wegen des ohnehin vorherrschenden Arbeitskräftemangels schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht leistbar! Durch ein solches Gesetz würden Kleinst- und Kleinunternehmen wegen geschmälerter Ertragskraft merklich an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Geschaffen würde lediglich neuer Bürokratieaufwand.“ 

Dr. Jörg Brückner, Arbeitgeberpräsident: „Unsere Arbeitsproduktivität sinkt, während Teilzeitquoten, Krankenstände und Freistellungsansprüche kontinuierlich steigen. Wir sind bereits mit Feiertagen reich gesegnet – und nun soll auch noch ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub hinzukommen? Das passt nicht in diese Zeit. Statt über weitere Ausfalltage zu diskutieren, sollten wir alle Kräfte darauf richten, Beschäftigung zu sichern und unsere Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen.“

Hintergrund

Ende März dieses Jahres hat sich der Sächsische Landtag auf Grundlage eines Volksantrages in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf beschäftigt, der allen Beschäftigten im Freistaat Sachsen einen Bildungsurlaub von fünf Tagen einräumen will. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sollen Beschäftigte ab dem 1. Januar 2027 ein Recht auf drei Tage bezahlte Freistellung für Weiterbildung haben.


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