Kommunale Wärmeplanung: Der Wärmewende Struktur geben

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Kommunale Wärmeplanung: Der Wärmewende Struktur geben

Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat wird es am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte erhalten bis Mitte 2026 Zeit, Städte unter 100.000 Einwohner müssen bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan aufstellen. Mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz als „Schwestergesetz“ gilt der Grundsatz: Zuerst sind mögliche Versorgungsoptionen zu prüfen, dann die Entscheidung über die neue Heizung im Gebäude zu treffen. 

Ziel der Veranstaltung ist es,  über die Herausforderungen und Chancen der kommunalen Wärmeplanung in Sachsen zu beraten und zu diskutieren.


Anmeldungen können unter folgendem Link vorgenommen werden:

Anmeldung

Organisator

Sächsischer Städte- und Gemeindetag und der Verband kommunaler Unternehmen