Heute schon sollten Sie sich mit den Grundlagen der Registermodernisierung beschäftigen und die Entwicklungen verfolgen. Als Einstieg in das Thema kann unsere Themenseite Registermodernisierung dienen. Neben den Rechtsgrundlagen sind u. a. auch die in sächsischen Kommunen identifizierten Register benannt.
Vorbereitende Arbeiten, die heute bereits angegangen werden können:
- Erstellen einer Übersicht über bestehende Register (§ 3 Abs. 1 IDNrG).
- Für welche dieser Register ist Ihre Kommune registerführende Stelle?
- Welchen Reifegrad haben Ihre Register?
- A - Papierform
- B - elektronisch übermittelbare Nachweise
- C - elektronisch strukturiert und maschinenlesbare Nachweise
- D - gezielte Informationen sind automatisch abrufbar
- ggf. Reifegrad auf mindestens C erhöhen.
Aufgaben, für die registerführende Stellen verantwortlich sind, finden Sie hier.
Die Registermodernisierung modernisiert keine Register! Wird über Registermodernisierung gesprochen, geht es oft um den organisatorischen Rahmen und technische Systeme und dies auf Bundes- oder Landesebene. Die eigentlichen Aufwände liegen bei den registerführenden Stellen und damit auch bei den Kommunen! Inhaltlich lohnt es sich daher bereits heute, die Qualität der eigenen Register in den Blick zu nehmen und somit spätere Aufwände möglichst gering zu halten.