Am 12.06.2024 wurde im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt, 2 Tage später passiert das Gesetz auch den Bundesrat. Der Weg für das OZG-Änderungsgesetz ist damit frei, voraussichtlich im Juli tritt es in Kraft.
Das OZG-Änderungsgesetz schafft eine gesetzliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und regelt die Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Ein zentrales Ziel ist dabei die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung und die Standardisierung rücken in den Fokus. Das Gesetz verankert die Verwaltungsdigitalisierung außerdem als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen.
Folgende Mehrwerte bietet das OZG-Änderungsgesetz:
- DeutschlandID (BundID) als zentrales Bürgerkonto für alle
- Gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips
- Abschaffung der Schriftform
- Datenschutzcockpit als umfassendes Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer
- Recht auf digitale Verwaltung