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Beherbergungenssteuer digital

Die Aufgabe

Am 01.01.2025 trat die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Markkleeberg in Kraft. Hierdurch sind alle Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet verpflichtet eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5% pro Übernachtung (gemessen am Übernachtungsentgelt) zu entrichten. Die Steuer muss vom Gast in der Beherbergungsstätte bezahlt werden. Die innerhalb eines Kalendermonats vereinnahmte Beherbergungssteuer ist vom Betreiber der Beherbergungseinrichtung bis zum zehnten Tag des Folgemonats selbst zu berechnen und unter Verwendung von Amt24 bei der Stadt Markkleeberg anzumelden. In der Stadt Markkleeberg gibt es weit über 100 Beherbergungsstätten, die nun monatlich eine Steuermeldung abzugeben haben und natürlich auch den abzuführenden Betrag überweisen. 

Das Problem

Würden wir weiterhin auf den Papierworkflow inkl. Annahmeanordnung setzen, bräuchte man für die Verarbeitung zusätzliches Personal. Das zuständige Fachamt muss täglich die Amt24-Meldungen entgegennehmen, prüfen und für jede Überweisung eine Annahmeanordnung schreiben und per Hauspost in die Unterschriftenrunde geben. In der Buchhaltung müssten aufgrund dieser Anordnungen dann händisch Sollstellungen im HKR gebildet werden. Die Kasse wiederum benötigt diese Sollstellungen, um eingehende Zahlungen verbuchen zu können. Da der alte Papierworkflow äußerst langsam ist, gehen Zahlungen ein, bevor die nötigen Sollstellungen vorhanden sind. Dies führt zu noch mehr Aufwand und das Geld würde erst umständlich umgebucht werden statt direkt auf das richtige Personenkonto inkl. Sollstellung.

Die Lösung