2023 - Digitalisierung abgeschafft?

Ist das Onlinezugangsgesetz mit Ablauf des 31.12.2022 Geschichte? Müssen wir uns jetzt nicht mehr mit digitalen Leistungen für Bürger und Unternehmen beschäftigen? Nein!

Auch wenn die Frist, alle Verwaltungsleistungen auch online zugänglich zu machen, nicht gehalten wurde: Das Onlinezugangsgesetz gilt weiterhin. Und damit auch die Aufgabe, dessen Anforderungen umzusetzen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil das OZG Anforderungen hinsichtlich des Single Digital Gateway (EU-Richtlinie) enthält, und die müssen weiterhin bis zum 31.12.2023 umgesetzt sein.

An der Folgeregelung zum OZG wird bereits gearbeitet. Es wird aktuell damit gerechnet dass diese zum 01.01.2024 in Kraft treten wird.

Schauen Sie sich zu diesem Thema auch die Aufzeichnung unseres Digitalen Frühstücks aus dem August 2022 an.