Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) stellt eine funktionelle Weiterentwicklung des bisherigen elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) dar. Das beBPo dient zur sicheren Kommunikation insbesondere im Justizbereich und zwischen Behörden. 

Alle Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind ab 1. Januar 2020 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Alternativ besteht die Möglichkeit einen gesicherten Zugang über DE-Mail anzubieten. Ist Ihre Behörde jedoch eine Strafverfolgungs- oder Bußgeldbehörde, so müssen beide Zugänge eröffnet sein.

  • Funktionsweise

    Das beBPo eröffnet einen sicheren Übermittlungsweg von Dokumenten und grenzt sich somit von der klassischen E-Mailübermittlung ab. Der Empfang und das Absenden von Nachrichten erfolgt über einen OSCI-Client. OSCI (Online Services Computer Interface) sind Protokollstandards für den sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch über das Internet und andere Netze. Die Funktionsweise eines beBPos (siehe Abbildung) beruht auf dem Prinzip der doppelten Verschlüsselung beim Absenden einer Nachricht. Die erste Verschlüsselung schützt den Nachrichteninhalt, die zweite Verschlüsselung die Empfängeradresse. Die OSCI-Nachricht wird über eine virtuelle Poststelle, den sog. Intermediär, gesendet. Dieser kann lediglich die zweite Verschlüsselung dekodieren und stellt die Nachricht dem Empfänger in dieser Form (Nachrichteninhalt ist weiterhin geschützt) zur Abholung bereit. Die Entschlüsselung des Nachrichteninhalts ist nur durch den Empfänger selbst möglich.



  • Einrichtung

    Über das BaK ESV-Warenhaus kann sich die OSCI-Client kostenfrei beschafft werden für den die Kommune einen Zugang benötigt. Hier steht als Software Governikus Com Vibilia zur Verfügung, welche von der Übersichtlichkeit einem E-Mailpostfach ähnelt. Vor der Beschaffung und Einrichtung des beBPos ist ein mehrstufiger Prüfprozess voraussetzend, da alle Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr eindeutig authentifiziert werden müssen, um vertrauenswürdige Dokumente austauschen zu können. 

    Vor der Einrichtung sind organisatorische und technische Fragestellungen intern zu diskutieren. Diese beschreibt der SID sehr detailliert auf dieser Seite

  • Lerninhalte der Digital-Lotsen und weiterführende Links

    Die Digital-Lotsen bieten zum beBPo verschiedene Aufbauinhalte in Form von Videos an, in denen wir beispielsweise die Funktionsweise sowie die organisatorische und technische Einrichtung näher erläutern. Hier sehen Sie eine kleine Vorschau.

    Im Extranet finden sich viele allgemeine und spezifische Informationen rund ums beBPo (Webseite nur im KDN erreichbar), die durch den SID gepflegt werden.