Registermodernisierung
Die Modernisierung der Register stellt ein bedeutendes, wenn nicht sogar das wichtigste Projekt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland dar. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Übermittlung von Nachweisen aus bestehenden Registern sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Durch die Vernetzung verschiedener Register soll das Once-Only-Prinzip realisiert werden. Es soll möglich werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die für die Beantragung von Verwaltungsleistungen notwendige Angaben, nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Daten, die im behördlichen Kontext bereits bekannt sind, sollen im Verwaltungskontext nicht mehrmals erfragt, sondern verwendet werden können. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese Daten zuerst bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde hinterlegt worden sind.
Grundlagen
- Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
- Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
- XBasisdaten-Verordnung (XBasisdatenV)
- Beschlüsse des IT-Planungsrates
- Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO)
- Onlinezugangsgesetz (OZG)
Register der Kommunen
Jörg Neumann, IT-Referent des SSG, ist Mitglied im nationalen Registerbeirat. Wir halten gemeinsam den Kontakt zur Sächsichen Staatskanzlei. Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, stellte im Digitalen Frühstück am 17.11.2023 die Strategie zur digitalen Transformation im Freistaat Sachsen vor. Im Handlungsfeld "Digitale Leistungserbringung" ist die Umsetzung der Registermodernisierung fest verankert.
Informationen für sächsische Städte und Gemeinden werden insbesondere über die SSG-Mitteilungen, die Flaschenpost und diese Themenseite der Digital-Lotsen zusammengefasst und weitergegeben.
Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung der Registermodernisierung auf Bundes- und Landesebene. Konkrete Arbeitsaufträge für einzelne Kommunen als Register führende Stellen liegen aktuell nicht vor.
Wichtig ist Arbeitsabläufe in der Verwaltung neu zu denken, Prozesse zu optimieren und die Umsetzung im Blick auf die Organisation der Behörde strategisch zu planen. Sie haben noch niemanden der in Ihrer Stadt oder Gemeinde digitale Themen versteht, plant und den Überblick bei der Umsetzung behält? Dann schauen Sie sich unser Angebot an: https://mitmachen.digital-lotsen.de
SDG-VO & OZG
Bestandteil des Projektes „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ sind die OZG-Umsetzung sowie damit auch die Umsetzung der SDG-Verordnung. Ernst Bürger (BMI) zur Gesamtaufgabe:
Welche Register sind betroffen?
Die nach § 1 RegMoG betroffenen Register sind in Anlage 1 zum RegMoG aufgelistet.
Als die TOP-18 Register werden vom IT-Planungsrat (Beschluss 05-2021) benannt:
- im Bereich Inneres
- Melderegister
- Passregister
- Personalausweisregister
- Personenstandsregister
- Ausländerzentralregister
- im Bereich Finanzen
- Identifikationsnummernregister
- Daten der Finanzverwaltungen der Länder
- im Bereich Justiz
- Bundeszentralregister
- Gewerbezentralregister
- im Bereich Arbeit & Soziales
- Betriebedaten der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- systematisch geführte personenbezogene Datenbestände der BA
- Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung
- Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger
- Versichertenverzeichnisse der Krankenkassen
- Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung
- im Bereich Bildung
- systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Bildungsteilnehmenden
- im Bereich Wirtschaft
- Verzeichnis der gemäß § 14 der Gewerbeordnung angezeigtenGewerbebetriebe
- im Bereich Verkehr
- Zentrales Fahrzeugregister
- im Bereich Inneres