Digitale Barrierefreiheit bei Webseiten und mobilen Apps
Willkommen zu unserer Artikelreihe: Digitale Barrierefreiheit bei Webseiten und mobilen Apps!
In den nachfolgenden Artikeln werden wir uns mit der digitalen Barrierefreiheit im Kontext von Webseiten und mobilen Anwendungen näher beschäftigen und dabei Themen wie die Bedeutung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Erklärung zur Barrierefreiheit und Werkzeuge und Hilfsmittel zur Überprüfung von barrierefreien Webseiten behandeln. Dabei sollen nicht nur die theoretischen Aspekte beleuchtet werden, sondern auch konkrete Schritte aufzeigen, die Kommunen ergreifen können, um Barrieren bei Webinhalten abzubauen und eine breitere Zielgruppe zu erreichen.
Screenshot zur Startseite des Portals Barrierefreiheit vom Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Webseiten in Sachsen:
- Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 (PDF) (englischsprachig), die in Tabelle A1 aufgeführt sind, Anforderungen außerhalb der Abschnitte 9 und 10
- WCAG 2.1 (englischsprachig), Anforderungen der Konformitätsstufe A und AA
- Die Bereitstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
- Die Bereitstellung eines Feedback-Mechanismus
Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Apps in Sachsen:
- WCAG 2.1 (englischsprachig), Anforderungen der Konformitätsstufe A und AA
- Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 (PDF) (englischsprachig), die in Tabelle A2 aufgeführt sind, Anforderungen außerhalb der Abschnitte 10 und 11.1 bis 11.4
- Die Bereitstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
- Die Bereitstellung eines Feedback-Mechanismus
Die Bereitstellung von Leichter Sprache und Gebärdensprache ist in Sachsen nicht verpflichtend wird aber empfohlen. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Seite der Überwachungsstelle einsehen (siehe Link unter dem Text) entnehmen.
Quelle: Überwachungsstelle in Sachsen - dzb lesen