Die Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist in der EU Richtline 2016/2102 geregelt. Die Erklärung gilt für Webseiten und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen und dient dazu dem Nutzer Informationen zu liefern, welche Inhalte auf der betroffenen Webseite oder mobilen Anwendung barrierefrei oder (noch) nicht barrierefrei gestaltet sind.  Die Erklärung auf der Webseite muss leicht auffindbar zu finden und sollte von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Als Empfehlung gilt, die Erklärung in der Kopf- oder Fußzeile der jeweiligen Webseite bereitzustellen. Für mobile Anwendungen gilt, dass die Erklärung entweder auf der Webseite oder auf der Anwendung selbst bereitgestellt wird. Alternativ kann sie im jeweiligen AppStore bzw. am Ort des Downloads der Installationsdatei hinterlegt sein.

Der Durchführungsbeschluss 2018/1523 regelt den Aufbau und die Gestaltung der Erklärung. Im Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses ist die Mustererklärung zur Barrierefreiheit beschrieben, die an die lokalen und individuellen Bedingungen angepasst werden muss. Die sächsische Überwachungsstelle stellt eine Mustererklärung in Word-Format zum Herunterladen auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Den Link zur säschsischen Überwachungsstelle finden Sie ebenfalls in der rechten Spalte. Die Kommunen in Sachsen können sich an diesen Aufbau orientieren. 

Im Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses ist festgelegt, dass die Erklärung in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden muss. 

Folgende Bausteine sollten in der Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten sein:

  • Einleitung und Nennung der öffentlichen Stelle
  • Den Stand der Vereinbarkeit der Anforderungen, bzw. kurze Erläuterung zum Stand der Barrierefreiheit. Konkrete Formulierungsbausteine finden Sie in der von der sächsischen Überwachungsstelle bereitgestellten Mustererklärung. 
  • Die Nennung der nicht barrierefreien Inhalte (Barrieren) und die Begründung hierzu:
    • Nicht barrierefreie Inhalte aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39
    • Nicht barrierefreie Inhalte, die außerhalb der Rechtsvorschrift (§ 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 ) liegen: z.B. Büroanwendungen die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden oder weil es sich um eine Website einer NRO, also einer Nichtregierungsorganisation handelt.
  • Angaben von Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren, wenn keiner der obigen genannten Gründe zutrifft mit voraussichtlichen Zeitplan 
  • Eventuell vorgesehene barrierefreie Alternativen werden genannt
  • Das Datum der letzten Aktualisierung muss in der Erklärung enthalten sein. Die Erklärung ist mindestens jährlich zu aktualisieren. 
  • Angabe zum Feedbackmechanismus und zur Kontaktperson der öffentlichen Stelle. Hierzu ist die Angabe eines elektronisches Kontakts, wie E-Mail oder ein Kontaktformular von Nöten. Postanschrift und Telefonnummer sollten ergänzend genannt werden.
  • Angabe der zuständigen Durchsetzungsstelle inklusive der Kontaktdaten 


Der Feedback-Mechanismus 

Der Feedback-Mechanismus dient als zusätzliche Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger Barrieren der öffentlichen Stelle, die die Webseite betreibt, zu melden.

Der Feedback-Mechanismus ist ein wichtiger Bestandteil der Erklärung zur Barrierefreiheit und muss dort angegeben werden. Wenn ein Mangel in der Barrierefreiheit gemeldet wurde, muss diese Meldung nachh § 3 Absatz 3 BfWebG innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden, nach Nr. 28 VwV Dienstordnung sind dies vier Wochen. Wenn dies nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgt, kann ein Durchsetzungsverfahren eingeleitet werden. Die Eröffnung dieses elektronischen Kontakts mit der öffentlichen Stelle muss barrierefrei gestaltet sein. Das LBIT Hessen hat ein Online-Formular für dieses Szenario erstellt, um die Meldung von Barrieren zu ermöglichen und kann als Orientierung für die eigene Webseite dienen.  Den Link zu diesem Online-Formular finden Sie in der rechten Spalte.