Richtlinien und Rahmenwerke für barrierefreie Webseiten
Die Web Content Accesibility Guidelines (WCAG):
Die WCAG bilden den internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie bieten Richtlinien und Kriterien für die Gestaltung von Webseiten, Dokumenten oder Software-Anwendungen. Die WCAG sind in mehrere Ebene aufgeteilt, und zwar in Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken. Die 4 Prinzipien der WCAG lauten
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Verständlichkeit und
- Robustheit
Jede Richtlinie ist einem der Prinzipien mit wenigen Ausnahmen zugeordnet und enthält eine inhaltliche Definition, sowie eine Liste von Erfolgskriterien. Die Erfolgskriterien sind unterschiedlichen Levels zugeordnet, den sogenannten Konformitätsstufen (A, AA und AAA) und regeln die Wichtigkeit der Umsetzung dieses Kriteriums (A=höchste Priorität, AA=Standard für eine gute Zugänglichkeit, AAA=niedrigste Priorität). Aktuell existieren 3 Versionen der WCAG: Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (11.12.2008), Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (5.6.2018) und die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (5.10.2023),
Die WCAG 2.0 von 2008 besteht aus 61 Erfolgskriterien. Obwohl sie nach wie vor ein gültiger Webstandard ist, hat sie aufgrund der in Europa und Deutschland festgelegten Richtlinien kaum noch Relevanz. In der Europäischen Union und Deutschland sind die WCAG 2.1 maßgebend für die digitale Barrierefreiheit und ergänzt die WCAG 2.0 um weitere 17 neue Erfolgskriterien.
Die WCAG 2.2 vom Oktober 2023 ergänzt die WCAG 2.1 um Extern: neun neue Kriterien. Außerdem wurde Erfolgskriterium 4.1.1 für obsolet erklärt. Die nunmehr 86 Kriterien werden ab September 2025 offiziell als Maßstab der Barrierefreiheit in Europa und Deutschland gelten. Die WCAG finden sich unter anderem auch in der BITV 2.0 also auch in der EN 301 549 wieder.
Die Europäische Norm EN 301549
Die EU-Richtlinie 2016/2102 verweist auf die Europäische Norm EN 301549 (Version 3.2.1, März 2021) als den festgelegten Mindeststandard. Sie definiert Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors und gilt als verbindlicher Standard. In der EN 301549 werden speziell für die Bereiche
- Web (Kapitel 9),
- Nicht-Web-Dokumente (Kapitel 10) und
- Software, wie beispielsweise mobile Apps (Kapitel 11),
die Erfolgskriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe A und AA als Mindestanforderung definiert.
Nach § 3 Absatz 2 der BITV 2.0 besteht (nur) eine Vermutung, dass Websites und mobile Anwendungen barrierefrei sind, wenn die Anforderungen aus dem Standard EN 301 549 in seiner jeweils verbindlichen Fassung eingehalten werden. Neben den WCAG 2.1 Erfolgs-Kriterien werden in der EN 301549 noch weitere wichtige Kriterien genannt, die bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit einzuhalten sind.
In Tabelle A.1 der EN 301549 werden alle einzuhaltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen aufgelistet, während in Tabelle A.2 alle Anforderungen zur Barrierefreiheit von mobilen Anwendungen aufgelistet werden. Damit geht einher, dass man bei der Überprüfung von barrierefreien Webseiten nicht nur auf die Erfolgskriterien WCAG 2.1. eingehen sollte, sondern die EN 301 549 zur Vollständigkeit der zu überprüfenden Kriterien heranziehen sollte, die als verbindlicher Standard in der BITV 2.0 genannt wird.