Eine Vielzahl der Gemeinden hat in den letzten Monaten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein mögliches Handlungsfeld auch für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Gemeindevollzugsdienstes (GVD) erkannt. Die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) beim SSG in Dresden zusammen mit der Allianz Sichere Sächsische Kommune (ASSKomm) präsentierte aus diesem Grund im Rahmen einer Fachveranstaltung am 15.04.2024 im Businesspark Dresden Ratschläge und Hinweise für die Umsetzung und Ausgestaltung möglicher interkommunaler Kooperationsvorhaben im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes.
Die Einladung richtete sich insbesondere an die (Ober-) Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie zuständige Amtsleiterinnen und Amtsleiter der sächsischen Städte und Gemeinden, welche sich über die Möglichkeiten und Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes informieren wollten.
Nach einer Begrüßung durch den stellv. Geschäftsführer des SSG Dresden, stellte das Sächsisches Staatsministerium des Innern noch einmal die grundlegenden Anforderungen, Aufgaben und möglichen Zuständigkeiten eines Gemeindevollzugsdienstes vor. Dabei unterstrich der zuständige Ansprechpartner noch einmal, dass es sich bei der Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes lediglich um eine optionale Möglichkeit für die Stadt oder Gemeinde handelt, die Aufgaben der Städte und Gemeinden im Bereich Sicherheit und Ordnung zu erfüllen. Die Erläuterungen wurden durch einen Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Fördermöglichkeiten aus der Förderrichtlinie Regionalentwicklung ergänzt.
Die ASSKomm stellte insbesondere den Blick, die Wünsche und die Anforderungen der Bürger an die Städte und Gemeinden in den Fragen von Ordnung und Sicherheit in den Mittelpunkt. Dabei wurde deutlich, dass sich ein Großteil der Bürger weiterhin in Sachsen sicher fühlt. Allerdings besteht ein klar erkennbarer Wunsch nach einer verstärkten Präsenz von Ordnungskräften in der Öffentlichkeit. Gefordert wurden auch Kontrollen und ggf. auch die Ahnung kleinerer Delikte und Ordnungswidrigkeiten. Diese hat auch präventive Auswirkungen und verhindert ggf. auch zukünftige Fehlentwicklungen.
Die Servicestelle IKZ stellte konkret drei Modelle für eine interkommunale Zusammenarbeit auf dem Bereich des Gemeindevollzugsdienstes vor und erläuterte sehr pragmatisch die Anforderungen und Möglichkeiten welche sich aus mandatierenden Zweckvereinbarungen oder der Bildung einer gemeinsamen Dienststelle ergeben. Die Ausführungen basierten auf den vielfältigen Anfragen, welche die Servicestelle bis dato erreicht haben. Weitere Erläuterungen zu möglichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen einer interkommunalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ergänzten die Präsentationen.
Die Stadt Flöha sowie die Stadt Freiberg und die Polizei Sachsen stellten dann konkrete Beispiele für interkommunale Kooperationen und Zusammenarbeit mit den Bürgerpolizisten in der Region Flöha und der Stadt Freiberg vor. Hierbei konnte festgehalten werden, dass der GVD einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit in den Gemeinden leistet, eine interkommunale Zusammenarbeit aber immer auf gegenseitiger Unterstützung und Verantwortung basieren muss. Auch wurde festgehalten, dass die Größe und die Struktur des Kooperationsraums im Bereich des GVD eine besondere Rolle für die Erreichung des Ziels „verstärkte Präsenz“ spielt und die Anzahl der zu kooperierenden Gemeinden aus diesem Grund nicht zu groß sein sollte.
Die Servicestelle IKZ beim SSG und die ASSKomm bedanken sich für das Interesse der mehr als 100 Teilnehmer an dieser Veranstaltung. Für Rückfragen steht Ihnen die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit (Tel.: 0351 8192-230, ikz@ssg-sachsen.de) gerne zur Verfügung.
Dokumentation im Nachgang