Brandschutz

Den Feuerwehren kommt in den Gemeinden traditionell eine hohe Bedeutung zu. Dieses ist zum einen in der stetigen Bereitschaft zur Erbringung von Hilfeleistungen für die Bevölkerung begründet. Zum anderen spielen die Feuerwehren eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft, z. B. durch die Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen und Festen. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren mit Kindern und Jugendlichen stellt in jeder Gemeinde neben den Angeboten weiter öffentlicher und kirchlicher Träger einen sehr wichtigen Beitrag zur organisierten Kinder- und Jugendarbeit dar.

Doch dies ist nur ein kleiner Teil der Aufgaben. So sind die Brandverhütungsschau, die Waldbrandfrüherkennung und der abwehrende Brandschutz ebenfalls von essenzieller Bedeutung im Feuerwehrwesen. Geregelt wird dieses im Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRK). In den organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgabengebieten im Themenbereich Feuerwehr lassen sich Ansätze zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) verfolgen wie z. B. beim Betrieb des Gerätehauses, der Wartung des Equipments und der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen.

Durch eine Abfrage des Sächsischen Innenministeriums im Jahr 2022 zeigte sich, dass bisher mindestens 27 interkommunale Kooperationen im Bereich des Feuerschutzes bestehen. Es werden somit bereits aktiv Ressourcen gebündelt und Synergien erzielt. 

Grundsätzlich sind vielfältige Bereiche des Feuerwehrwesens für eine IKZ denkbar, wie beispielsweise:

  • Bildung von Einkaufskooperationen im Beschaffungswesen für Schutzausrüstung, feuerwehrtechnisches Gerät, Verbrauchsgüter, Fahrzeuge und Dienstleistungen,
  • Gemeinsame Vorhaltung von Ausrüstung (Kleiderkammer, Schlauch- und Gerätelager, Spezialausrüstung, Vorhaltung von Reserven),
  • Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Anlagen (Werkstätten für Reparatur, Prüfung, Wartung und Pflege, Ausbildungseinrichtungen, Räume, Lager),
  • Gemeinsame Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen auf Basis der gemeindlichen Gebührensatzung (Verwaltungshandeln),
  • Bereitstellung von Sondereinsatzfahrzeugen im Rahmen der gegenseitigen Hilfe (erfolgt in der Praxis bereits häufiger),
  • Wissenstransfer in feuerwehr- und verwaltungsspezifischen Rechtsfragen,
  • Bündelung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Entscheidend ist die frühzeitige Einbindung der Feuerwehrangehörigen, um die gewachsenen Strukturen und die Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft mit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten und um deren wertvolle Erfahrungen berücksichtigen zu können. Um zum Gelingen eines IKZ Vorhabens beizutragen, kann die Standardisierung von Bekleidung und Ausrüstung oder auch der Einsatzkonzepte beitragen. 

Es gilt, mit den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ein gemeinsames Verständnis über die Bedeutung der kommunalen Zusammenarbeit und über die möglichen positiven Effekte auf Qualität und Wirtschaftlichkeit herzustellen.

Wichtig ist dabei, dass IKZ niemals Vorbote einer erzwungenen Umstrukturierung von Feuerwehren sein sollte oder sein kann. Nur mit Unterstützung der Feuerwehrangehörigen können interkommunale Ansätze zu einem Erfolg werden!