Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat sich dabei seit vielen Jahren und Jahrzehnten als eine Möglichkeit zur Bewältigung dieser Herausforderung bewährt. So bestehen derzeit alleine in Sachsen 164 Zweckverbände und über 550 genehmigungspflichtige Zweckvereinbarungen zu einer Vielzahl von kommunalen Aufgabenbereichen.
Schwerpunkt sind hier neben den meist über Zweckverbände geregelten Aufgaben von Trink- und Abwasserversorgung auch die Aufgabenbereiche Standesamt, Schiedsgerichte und Verkehrsüberwachung. Zukünftig werden auch die Themen Ausbildung und Digitalisierung noch weiter an Bedeutung gewinnen.
Interkommunale Zusammenarbeit kann aber niemals die alleinige Antwort auf die oben genannten Herausforderungen sein: Kooperative Strategien und Lösungsansätze im Bereich IKZ müssen immer in eine verbesserte Organisation der öffentlichen Verwaltung flankiert von einer konsequent umgesetzten, verstärkten Digitalisierung eingebunden werden. Nur auf dieser festen Basis kann interkommunale Zusammenarbeit zusätzliche, fruchtbare Beiträge leisten.
Wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass echte Kosteneinsparungen nur in begrenzten Maßen zu erwarten sind.
Interkommunale Zusammenarbeit bietet den Städten und Gemeinden besonders die Möglichkeit, die Pflicht- und Weisungsaufgaben effizienter und effektiver anbieten zu können. So leistet IKZ u.a. auch einen Beitrag zur Vermeidung von Gebietszusammenschlüssen, welche regelmäßig zu höheren politischen Kosten führen.
In Sachsen wurde dieses frühzeitig erkannt und bereits in den 1990er Jahren das Sächsische Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (SächsKomZG) verabschiedet. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die vielfältigen interkommunalen Kooperationen in Sachsen von Städten und Gemeinden. Die dort geregelten Kooperationsformen wie Zweckvereinbarung und Zweckverband sowie die interkommunale Arbeitsgemeinschaft bilden die Grundlagen für die Ausgestaltung interkommunaler Zusammenarbeit. Zudem bestehen in Sachsen derzeit 64 Verwaltungsgemeinschaften und 6 Verwaltungsverbände (Stand 01.01.2023).
Diese öffentlich-rechtlichen Instrumente werden durch weitere privatrechtliche Instrumente wie z.B. die GmbH, die e . G. oder den e. V. ergänzt.
Zudem wurde seit Juli 2022 beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag in Dresden eine neue Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit eingerichtet. Ziel und Aufgabe dieser neuen Einrichtung wird es sein, die interkommunale Zusammenarbeit in Sachsen noch weiter zu entwickeln und sächsische Kommunen bei der Initiierung entsprechender Kooperationsvorhaben zu unterstützen.