KPMG-Gutachten zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der IKZ

Bis Ende 2016 waren die Städte und Gemeinden in Sachsen nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Mit dem Wegfall des § 2 (3) UStG (alte Fassung) zum 31.12.2016 werden nun viele Leistungen der Gemeinden USt-pflichtig, sofern sie nicht von dem Optionsrecht Gebrauch gemacht haben

Der neue § 2b UStG (neue Fassung) regelt seit 2017 in diesem Kontext aber weiter Ausnahmemöglichkeiten steuerfreier Leistungen.

Unabhängig von der Frage, ob eine Gemeinde bereits das neue Recht anwendet oder aber die (mittlerweile mehrfach verlängerte) Option gewählt hat, vorerst altes Recht weiter anzuwenden, sind bestehende und neu angedachte Leistungsbeziehungen auf die Umsatzsteuerpflicht hin zu überprüfen und zu bewerten.

Dies gilt auch für die Leistungsaustausche, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen mehreren Kommunen gegebenenfalls bereits bestehen oder neu aufgebaut werden sollen. Der Regelfall ist dabei, dass eine Kommune eine Leistung für eine andere erbringt und dafür eine Kostenerstattung (= Entgelt) erhält. Hier kommt der Frage nach der Umsatzsteuerpflicht für diese Entgelte vor allem bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Kooperation eine besondere Bedeutung zu.

Zur vertieften Auseinandersetzung mit dieser Materie erteilte die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V. der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag, ein umfangreiches „Gutachten zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Auswirkungen der Gestaltung des Leistungsaustausches im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit“ zu erstellen.

Hier können Sie dieses Gutachten im Volltext, sowie wichtige begleitende Hinweise der Servicestelle IKZ, herunterladen.


Hier stehen für Sie zum Download die Dokumente zur Verfügung!