Barrierefreiheitserklärung
Der Sächsische Städte und Gemeindetag (SSG) ist bemüht, seine Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ssg-sachsen.de.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das CMS und der Content der Website sind nicht barrierefrei. Punktuell kann man von barrierearmen Angeboten – wie dieser HTML Seite - ausgehen. Damit werden die wirtschaftlich vertretbaren Angebote der Website barrierefrei ausgestaltet.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für www.ssg-sachsen.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Dieser Abschnitt entfällt, wenn die Webseite oder mobile Anwendung vollständig barrierefrei ist oder wenn vorhandene Barrieren nicht aufgrund fehlender Rechtsvorschriften bestehen.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Die Website www.ssg-sachsen.de veröffentlicht und dokumentiert für einen geschlossenen Nutzerkreis: Mitgliedskommunen in Sachsen.
Im Wesentlichen handelt es sich um Intranet/Extranet – Content; insbesondere:
- Datei-Downloads von Musterdokumenten
- Archiv-Bereiche, Dokumentationen
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.06.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden: post@ssg-sachsen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-10715 Fax: 0351 564-10999
Webseite: www.inklusion.sachsen.de