Bildung
Städte und Gemeinden sind als Bildungsorte für die Bildung und Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen zuständig. Als Schulträger stellen sie zudem die räumlichen, sächlichen und vor allem in zunehmendem Maß auch die IT-technischen Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Um Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen zu können, müssen Kommunen verstärkt in die Ausbildung des eigenen Personals investieren. Für die gezielte Nachwuchsförderung sind zudem Fort- und Weiterbildungen wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung in den Kommunalverwaltungen.
Mit den Musikschulen oder Volkshochschulen bieten die Städte und Gemeinden in Sachsen aber auch für ihre Bürgerinnen und Bürger die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen.
Unterrubriken:
- Kindertagesbetreuung
- Schule
- Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Musikschulen
- Volkshochschulen
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