Datenschutz
Seit dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 und dem Inkrafttreten des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hat der Datenschutz für die Städte und Gemeinden nochmals an Bedeutung zugenommen. Die Kommunen haben als öffentliche Stellen im Sinne des Datenschutzrechts eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen und viele Pflichten, um einerseits in möglichst geringem Maß personenbezogene Daten zu verarbeiten und andererseits im Verarbeitungsfall ein Höchstmaß an Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
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