Gemeindewirtschaft
Die Kommunen nehmen für ihre Bürgerinnen und Bürger Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, etwa bei der Versorgung mit Wasser oder Energie. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist verfassungsrechtlich gewährleistet und für die Aufgabenerfüllung der Städte und Gemeinden unerlässlich, aber nicht unbeschränkt möglich. Die Möglichkeiten und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung werden durch das Gemeindewirtschaftsrecht in der Sächsischen Gemeindeordnung näher konkretisiert.
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