Haushalts- und Kassenwesen
Im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wenden alle sächsischen Kommunen die Doppik an. Im Rahmen der Haushaltsplanung, dem Haushaltsvollzug und der Jahresabschlusserstellung und dem Kassenwesen sind eine Vielzahl haushaltswirtschaftlicher Vorschriften zu beachten. Die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze soll eine solide Haushaltswirtschaft sicherstellen, damit die Kommunen ihre Aufgaben auf Dauer erfüllen können und eigene Entscheidungs- und Handlungsspielräume beispielweise für Investitionen behalten.
Mit der Einführung der Doppik wurde das kamerale Buchungssystem (einfache Buchung der Ein- und Auszahlungen nach den Zuordnungsvorschriften des Gruppierungsplans) in den Kommunen abgeschafft und in Anlehnung an das kaufmännische Prinzip der doppelten Buchführung das doppische Buchungssystem eingeführt. Damit wird der Haushalt der Kommune nicht mehr kameral in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt unterteilt, sondern das Vermögen und die Schulden der Kommune doppisch in einer Vermögensrechnung (Bilanz) erfasst. Mit der Haushaltsbewirtschaftung werden die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung und der Geldfluss, d.h. alle Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzrechnung periodengerecht abgebildet.
Zum Kassenwesen im Speziellen gehören alle Aufgaben rund um den Zahlungsverkehr, das Liquiditäts- und Forderungsmanagement einschließlich der Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen.
Unterrubriken:
- Doppik
- Kassenwesen mit E-Rechnung
- Muster
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