Kommunale Zusammenarbeit
Die Kommunen haben im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung umfangreiche Möglichkeiten miteinander zusammenzuarbeiten. Sowohl auf privatrechtlichem Gebiet – auch der SSG als eingetragener Verein ist eine solche Kooperation – als auch auf öffentlich-rechtlichem Gebiet. Die Rechtsformen nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit dienen der gemeinsamen Erledigung öffentlicher Aufgaben. Während dies in vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge z. B. in Wasser- oder Abwasserzweckverbänden weit verbreitet ist, besteht in anderen Verwaltungsbereichen angesichts der demografischen Entwicklung noch Nachholbedarf. Hierzu wurde beim SSG auch die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit etabliert Link.
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