Business professionals shaking hands against profile picture interface in background

Kommunale Zusammenarbeit

Kommunale Zusammenarbeit

Die Kommunen haben im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung umfangreiche Möglichkeiten miteinander zusammenzuarbeiten. Sowohl auf privatrechtlichem Gebiet – auch der SSG als eingetragener Verein ist eine solche Kooperation – als auch auf öffentlich-rechtlichem Gebiet. Die Rechtsformen nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit dienen der gemeinsamen Erledigung öffentlicher Aufgaben. Während dies in vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge z. B. in Wasser- oder Abwasserzweckverbänden weit verbreitet ist, besteht in anderen Verwaltungsbereichen angesichts der demografischen Entwicklung noch Nachholbedarf. Hierzu wurde beim SSG auch die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit etabliert Link.

Unterrubriken:

  • Muster
  • Rechtsprechung
  • weitere Informationen