Ländliche Entwicklung und Landesplanung

Ländliche Entwicklung und Raumplanung

Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land ist ein staatliches Ziel mit Verfassungsrang. Ausgestaltet wird dieses Handlungsfeld sowohl auf kommunaler Ebene als auch durch die staatliche Bereitstellung geeigneter Förder- und Planungsinstrumente. Die planmäßige Ordnung und Entwicklung der sächsischen Regionen, ihre infrastrukturelle Anbindung sowie deren Kraft zur Bereitstellung aller relevanten Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge entscheiden über die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität aller Teile des Freistaates Sachsen.

Der Stadt oder Gemeinde kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die Kommunen sind Ausgangs- und Zielpunkt des staatlichen Planens und Bauens sowie Motor der Landes- und Regionalentwicklung.


Unterrubriken:

  • Förderprogramme der ländlichen Entwicklung LEADER
  • Strukturwandel
  • Raumplanung
  • Breitbandversorgung und Mobilfunk
  • Vermessungswesen