Straßen- und Wegerecht und Förderung des kommunalen Straßenbaus

Straßen- und Wegerecht und Förderung des kommunalen Straßenbaus

Das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) regelt den Gemeingebrauch öffentlich gewidmeter Straßen und deren Klassifizierung sowie die zuständigen Verwaltungsträger. Ergänzend sind Sonderregelungen für Waldwege und andere Wege in der freien Flur zu beachten. Die Finanzierung der kommunalen Straßenbaulast erfolgt neben allgemeinen Finanzmitteln auch aus Zuweisungen und Zuwendungen des Freistaates.

Unterrubriken:

  • Förderung des kommunalen Straßenbaus
  • Sächsisches Straßengesetz
  • Wegerecht | Waldgesetz | Naturschutzgesetz